
Ein Formular im Internet ist noch kein digitaler Verwaltungsprozess. Entscheidend ist, was nach dem Absenden passiert: Werden Informationen weiterverwendet, Zuständigkeiten geklärt und Entscheide nachvollziehbar bearbeitet? Meine These: Die Schweiz braucht nicht einfach mehr digitale Angebote, sondern mehr Verbindlichkeit zwischen den beteiligten Stellen.
Der Rückstand ist sichtbar. Seine Ursachen sind es weniger.
Der eGovernment Benchmark 2026 weist für die Schweiz einen Gesamtwert von 57,5 und Rang 27 aus. Der EU-Durchschnitt liegt bei 76,6. Das ist ein Warnsignal. Gemessen werden jedoch ausgewählte digitale Verwaltungsleistungen, nicht die gesamte digitale Transformation der Schweiz. Zudem schränkt der Bericht die Vergleichbarkeit ein. Die Rangliste erklärt keine Ursachen. [1]
Deshalb halte ich wenig davon, daraus pauschal ein fehlendes digitales Mindset abzuleiten. Ein solcher Begriff klingt plausibel, benennt aber weder eine zuständige Stelle noch eine konkrete Veränderung. Wer Fortschritt will, muss genauer fragen: Wo bricht ein Verfahren ab? Welche Information wird mehrfach verlangt? Wer entscheidet, wenn mehrere Behörden betroffen sind?
Auch fehlende Standards sind als Gesamterklärung zu einfach. Ende 2025 haben Bundesrat und Kantonsregierungen ein Zielbild zur Weiterentwicklung der Digitalen Verwaltung Schweiz beschlossen. Dazu gehören verstärkte Zusammenarbeit und verbindliche Standards. Eine dafür vorgesehene neue Verfassungsgrundlage wird vorbereitet; sie ist nicht bereits geltendes Recht. [2]
Meine Einordnung: Föderalismus braucht funktionierende Übergaben
Ich sehe den Föderalismus nicht als Problem, das wir durch Zentralisierung beseitigen müssten. Unterschiedliche Aufgaben und lokale Bedürfnisse können unterschiedliche Lösungen rechtfertigen. Schwieriger wird es dort, wo diese Lösungen zusammenarbeiten sollen, aber gemeinsame Regeln und verlässliche Übergaben fehlen.
Für Menschen, die ein Anliegen erledigen wollen, ist die interne Zuständigkeitsgrenze selten der relevante Massstab. Relevant ist, ob das Anliegen verständlich, zuverlässig und ohne unnötige Wiederholungen bearbeitet wird. Eine moderne Verwaltung muss ihre Arbeitsteilung so organisieren, dass die Nutzerinnen und Nutzer nicht selbst zur Schnittstelle zwischen Behörden werden.
Die Gemeindeumfrage 2026 von Myni Gmeind liefert dazu einen Hinweis: 62 Prozent der teilnehmenden Gemeinden wünschen sich ein gemeinsames Vorgehen bei der digitalen Transformation. Die freiwillige Befragung umfasst 639 Gemeinden. Sie bildet deren Einschätzungen ab, beweist aber weder eine Ursache für den Benchmark-Rückstand noch einen Zusammenhang mit dem Milizsystem. [3]
Mein Schluss daraus ist eine Empfehlung, kein Studienergebnis: Zusammenarbeit sollte nicht nur ein Leitgedanke sein. Sie braucht einen gemeinsamen Gegenstand, Entscheidungsbefugnisse und finanzierte Zeit.
Der zentrale Ansatz: Ein Verfahren gemeinsam verantworten
Ich würde mit einem klar abgegrenzten Verfahren beginnen, an dem mehrere Stellen beteiligt sind. Nicht mit einem neuen Portal für möglichst viele Leistungen. Der Ausgangspunkt ist ein konkretes Anliegen – vom ersten Kontakt bis zum Abschluss, einschliesslich Rückfragen und Ausnahmefällen.
Zuerst wird der heutige Ablauf gemeinsam beschrieben. Dabei gehören rechtliche Anforderungen, Medienbrüche, Mehrfacherfassungen und Wartezeiten auf den Tisch. Anschliessend wird entschieden, welche Schritte entfallen können, welche Informationen benötigt werden und unter welchen rechtlichen Bedingungen sie weitergegeben werden dürfen. Erst dann folgt die technische Umsetzung.
Eine benannte fachliche Verantwortung sollte den Gesamtprozess koordinieren. Das bedeutet nicht, dass sie alle gesetzlichen Zuständigkeiten übernimmt. Es bedeutet, dass jemand den Zusammenhang im Blick behält, offene Entscheidungen sichtbar macht und Eskalationen organisiert. Befugnisse und Grenzen müssen vor dem Pilot vereinbart werden.
Technisch würde ich vorhandene, geeignete Bausteine wiederverwenden und gemeinsame Schnittstellen bevorzugen. Organisatorisch braucht es verbindliche Vereinbarungen zu Betrieb, Support und Änderungen. Zur Wirtschaftlichkeit gehören auch Integration, Schulung, Wartung und die Ablösung bisheriger Lösungen – nicht nur die Kosten der Einführung.
Lösungsskizze
Der folgende Vorschlag beschreibt einen Pilot, kein bereits beschlossenes Projekt.
| Ziel | Ein ausgewähltes Verwaltungsverfahren ohne vermeidbare Mehrfacherfassung und unklare Übergaben bearbeiten. |
|---|---|
| Ausgangslage | Mehrere beteiligte Stellen; heutiger Ablauf, Rechtsgrundlagen und Ausgangswerte sind zuerst zu erheben. |
| Lösung | Gemeinsamer Sollprozess, benannte fachliche Koordination und vereinbarte Daten- und Betriebsschnittstellen. |
| Ablauf | Istprozess prüfen → Sollprozess und Befugnisse vereinbaren → begrenzt erproben → Wirkung bewerten → anpassen. |
| Verantwortung | Vorschlag: Die fachverantwortliche Stelle koordiniert; beteiligte Behörden, IT, Recht und Datenschutz gestalten mit. Das Mandat ist vorher zu klären. |
| Ressourcen | Freigestellte Fachpersonen, IT- und Rechtskompetenz, Testumgebung und Betriebsunterstützung. Zeitbedarf und Budget sind nach der Bestandsaufnahme festzulegen. |
| Erfolg erkennbar an | Weniger Mehrfacherfassungen, kürzere Bearbeitungszeiten und weniger vermeidbare Rückfragen. Ausgangswerte und Zielwerte vor dem Pilot festlegen. |
| Hauptrisiko | Lokale Optimierung verschiebt Arbeit zur nächsten Stelle. Gegenmassnahme: Den gesamten Ablauf prüfen und Änderungen gemeinsam freigeben. |
Was das konkret bedeuten könnte
Nehmen wir ein hypothetisches Bewilligungsverfahren. Eine Gemeinde nimmt den Antrag entgegen, eine kantonale Fachstelle beurteilt einen Teil davon, danach wird der Entscheid eröffnet. Die beteiligten Stellen nutzen unterschiedliche Systeme.
Eine oberflächliche Digitalisierung würde nur den Eingang verbessern. Dahinter könnten Unterlagen weiterhin manuell übertragen und fehlende Angaben mehrfach angefordert werden. Mein Vorschlag setzt an diesen Übergaben an: Welche Angaben sind tatsächlich notwendig? Wer prüft ihre Vollständigkeit? Wie erfährt die nächste Stelle, dass sie handeln muss? Und wie erhält die antragstellende Person einen verständlichen Status?
Daraus folgt nicht automatisch eine gemeinsame Datenbank. Je nach Ausgangslage können vereinbarte Schnittstellen genügen oder gemeinsame Komponenten sinnvoll sein. Diese Entscheidung braucht technische und rechtliche Prüfung. Datenwiederverwendung ist kein Freipass: Zulässigkeit, Zweckbindung und Zugriffsrechte sind zu klären. Auch ein unterstützter Zugang für Menschen, die den digitalen Weg nicht selbst nutzen können, gehört zum Prozess.
Was Du als Nächstes tun kannst
Wähle ein Verfahren, dessen Reibung heute konkret spürbar ist. Lade die beteiligten Stellen ein, den Ablauf gemeinsam nachzuvollziehen. Halte danach drei Dinge fest: die verantwortliche Koordination, die offenen Entscheidungen und die Kriterien, an denen sich eine Verbesserung erkennen lässt.
Bevor Du Software beschaffst, sollten Mandat, verfügbare Ressourcen und rechtliche Grenzen geklärt sein. Wenn das noch nicht gelingt, ist genau dort die nächste Aufgabe – nicht beim nächsten digitalen Formular.
Mein Fazit
Die Schweiz braucht eine digitale Verwaltung, die über Zuständigkeitsgrenzen hinweg funktioniert. Dafür muss nicht alles gleich werden. Aber das Gemeinsame muss verlässlich sein: Übergaben, Standards, Verantwortung und Betrieb.
Ein einzelner Pilot löst die strukturellen Fragen nicht. Er kann jedoch zeigen, welche Regeln und Bausteine sich bewähren und wo verbindliche Entscheidungen fehlen. Für mich beginnt Transformation deshalb bei einem konkreten Anliegen – und endet erst, wenn dessen Bearbeitung tatsächlich besser funktioniert.
Quellen
- eGovernment Benchmark Switzerland 2026: Ergebnisse und methodische Grenzen des Ländervergleichs.
- Eidgenössisches Finanzdepartement, 19. Dezember 2025: Zielbild und weitere Schritte zur Digitalen Verwaltung Schweiz.
- Myni Gmeind, Gemeindeumfrage 2026: Teilnahme, Einschätzungen und Wunsch nach gemeinsamem Vorgehen.
